Rechtsanwältin Stefanie Müller
Arbeitnehmer*in, Arbeitgeber*in, freiberuflich und selbständig Tätige
Als Anwältin für Arbeitsrecht berät Stefanie Müller bundesweit zu allen Aspekten des Arbeitsrechts und den sich ergebenden Fragen benachbarter Rechtsgebiete. Sie unterstützt zum Beispiel Start-Up Gründer*innen oder GmbH-Geschäftsführer*innen bei Fragen der Sozialversicherungspflicht und des Clearingverfahrens, bei der Wahl der Rechtsform und der Formulierung von Gesellschafts- und Geschäftsführeranstellungsverträgen.
Rechtsanwältin Müller begleitet sie bei allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht, von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung und Abwicklung einer Zusammenarbeit, die durch den Arbeitsvertrag und seine tatsächliche Anwendung geprägt ist. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Begleitung der Parteien eines gestörten Arbeitsverhältnisses. Störungen und Streitigkeiten treten im Arbeitsverhältnis vielfältig auf. Oft führt dies sogar zur Kündigung.
Es gilt also grundsätzlich: Die Probleme im Arbeitsrecht sind wie die Beteiligten - individuell. Deshalb nehmen wiruns Zeit für Ihre Situation und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, die Ihrem Ziel und Ihrer persönlich favorisierten Herangehensweise am besten entspricht.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen, freiberuflich und selbständig tätige Personen. Selbstverständlich sind wir auch für Vereine, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, Gesellschafter*innen, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer*innen tätig. Auch leitende Angestellte profitieren von der langjährigen Erfahrung, die Rechtsanwältin Stefanie Müller in der rechtlichen Begleitung unterschiedlicher natürlicher und juristischer Personen gesammelt hat.
Viele Anwaltskanzleien legen sich im Arbeitsrecht fest. Sie vertreten nur Arbeitnehmer*innen oder nur Arbeitgeber*innen und begründen dies mit ihrem ideologischen Profil.
Wenn Sie Ihren Fall in unsere Hände legen, profitieren Sie von der umfassenden Sicht, die Rechtsanwältin Müller auch aus der jeweils anderen Perspektive gewonnen hat. Sie kann und wird Sie umfassend, zielführend und unter Beachtung des wirtschaftlichen Risikos beraten und vertreten.
Komplizierte und oftmals festgefahrene Situationen zwischen Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses werden mit Verstand, Empathie und fachlichem „Know-How“ aufgelöst. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht hat Rechtsanwältin Müller eine zusätzliche Ausbildung absolviert. In diesem Rechtsbereich bildet sie sich regelmäßig fort.
Stefanie Müller ist als Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin aber auch bundesweit eine gefragte Spezialistin auf ihrem Gebiet, kennt sich aber auch sehr gut in den angrenzenden Rechtsgebieten des allgemeinen Zivilrechts, des Steuerrechts und des Sozialrechts aus. Darüber hinaus arbeitet sie gerne und effizient im Team mit ihrem spezialisierten Kollegium von Fachanwält*innen.