Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin
Sie benötigen Beratung im Bereich Handels-, oder Gesellschaftsrecht in Berlin? Dann sind Sie bei uns goldrichtig! Unsere langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, ermöglicht es uns, Sie auch in schwierigen gesellschaftsrechtlichen Fragen qualifiziert zu beraten.
Im Bereich von Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften, d.h. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaften (UG – haftungsbeschränkt, GmbH, AG, KG auf Aktien), eingetragenen Vereinen und Genossenschaften kann es auf verschiedene Weise zu Rechtsfragen, Problemen und Streit kommen. Dann sind Sie gut beraten, sich durch einen versierten Anwalt oder eine versierte Anwältin unterstützen zu lassen. Vor der Gründung einer der genannten Rechtsformen, während der Gründungsphase, im laufenden Geschäft oder im Fall einer Beendigung, Abwicklung oder Veräußerung, tauchen vielfältige Fragen auf. Welche Rechtsform bzw. Gesellschaftsform ist für meine Unternehmung oder meine Planungen die richtige? Wie verhält es sich mit der persönlichen Haftung der Gesellschafter*innen, Mitglieder, Genoss*innen oder Aktionär*innen? Wann haftet ein/e Geschäftsführer*in, wann der Vorstand?
Gerade bei einem Beitritt zu einer der genannten Rechtsformen, sei es durch einen Asset Deal oder einen Share Deal, bzw. bei einem Beitritt als Mitglied oder Gesellschafter*in einer Personengesellschaft sind neben Fragen eines Kaufvertrages und des Kaufpreises viele Dinge, wie z.B. eine mögliche Nachhaftung zu bedenken.
Wir beraten Sie gerne zur Wahl der Rechtsform und schöpfen auch bei allen weiteren Fragen aus unseren vielfältigen Erfahrungen im Bereich Gesellschaftsrecht. Unser Team hilft Ihnen kompetent, schnell und zuverlässig weiter. Dabei arbeiten unsere Anwält*innen Hand in Hand. Auf diese Weise decken wir auch alle Fragen ab, die andere Rechtsgebiete als das Gesellschaftsrecht betreffen.
Auch im laufenden Geschäftsbetrieb eines Unternehmens oder jeder Personenvereinigung (wie beispielsweise einem Verein) kann es zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten kommen. Dann sind Lösungsstrategien zu entwickeln, da es in aller Regel diverse Lösungswege auch vor einer Auseinandersetzung, einer Liquidation oder einer Insolvenz gibt. Eine häufig unterschätzte Hilfe kann z.B. eine sachkundige Mediation durch einen erfahrenen Anwalt oder eine erfahrene Anwältin darstellen. Unsere Beratung und Unterstützung hat das Ziel, eine Lösung zu finden, die langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen möglichst vermeidet und die Interessen der Beteiligten wahrt. Auch hier lohnt es sich rechtzeitig einen fähigen Anwalt oder eine fähige Anwältin hinzuzuziehen. Damit vermeiden Sie Fehleinschätzungen und beugen dem unnötigen Einsatz von Zeit, Geld und Nerven vor.
Als letztes Mittel vertreten wir Sie natürlich auch in fachkundiger und robuster Art und Weise bei allen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, zu dem alle oben genannten Rechtsformen zählen. Durch diverse gerichtliche Auseinandersetzungen in allen Instanzen, so vor unterschiedlichen Oberlandesgerichten bundesweit und auch dem Bundesgerichtshof, verfügen die Anwält*innen der Kanzlei über eine erhebliche Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
Unabhängig davon um welche rechtlichen Probleme und fachlichen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht es geht, wir beraten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen, genauso wie bei Streitfällen vor Gericht.
Welchen Weg Sie dabei auch beschreiten möchten, die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt ist im Vorhinein fast immer sinnvoll. Schließlich ist das Gesellschaftsrecht eine komplizierte rechtliche Materie. Sie ist einerseits von gesetzlichen Regelungen andererseits aber auch besonders von der Rechtsprechung der Zivilgerichte geprägt. Es gilt Fristen einzuhalten und diverse Formalitäten im Blick zu haben.
Wenn wir Sie beraten, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, und finden eine individuelle Lösung, die Ihrer persönlichen Lage gerecht wird. Ihre Ziele behalten wir währenddessen stets im Blick und analysieren transparent die Wirtschaftlichkeit aller in Frage kommenden Ansätze. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie auch in unübersichtlichen Situationen immer handlungsfähig.
Wir helfen Ihnen alle Entscheidungen auf einem stabilen juristischen Fundament zu treffen und kennen Ihre Rechte!
Erfahrungsgemäß treten auch im täglichen Betrieb privatrechtlicher Personenvereinigungen regelmäßig juristische Fragen aller Art auf. Wir beraten und begleiten viele Unternehmen und Vereine bereits seit Jahren kontinuierlich. Auf diese Weise entsteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt/Anwältin und Mandantschaft. Von der Gründung, über arbeits- und strafrechtliche Fragen, bis zur Auflösung oder Regelung der Nachfolge, sind wir für unsere Mandant*innen die zuverlässige Anlaufstelle Nummer eins.
Wenn Sie also nach einer langfristigen Kooperation und dauerhafter, juristischer Rückendeckung für Ihr Unternehmen suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Unabhängig von der Gesellschaftsform – Verein, GmbH, GbR, Kommanditgesellschaft, AG oder andere - wir sind Ihre Ansprechpartner*innen zur Prüfung der juristischen Sachlage und zur Beratung bei allen rechtlichen Maßnahmen.
Legen Sie Ihren Fall in unsere Hände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Als Fachanwält*innen für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen wir über besondere Fachkenntnisse. Unsere Qualifikation weisen wir jährlich durch mindestens 15 Stunden spezieller Fortbildung im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht nach.
Bei uns sind Sie in guten Händen - rechtliche Sorgen und Unklarheiten räumen wir für Sie schnell, vertraulich und nachhaltig aus.
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Vereine
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GbR Gesellschafter
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GmbH Gesellschaften
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Geschäftsführer
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Vorstände
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Aufsichtsräte
Bei allen folgenden Themen können Sie auf unsere Fachkenntnisse und Erfahrung zählen:
Entscheiden sich eine oder mehrere Personen zur Gründung eines Unternehmens gilt es vieles zu beachten. Zuvorderst handelt es sich um Fragen struktureller Natur: die richtige Rechtsform muss gefunden werden, dabei müssen gesellschaftsrechtliche Aspekte genauso beachtet werden, wie steuerliche und taktische. Die Frage der persönlichen Haftung spielt häufig eine größere Rolle, wie auch die Möglichkeiten durch die gewählte Rechtsform Gewinnerzielung und einen möglichen Exit zu erleichtern. Ein tragfähiges Gesamtkonzept möglichst schon vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit zu entwickeln, kann dabei entscheidenden Einfluss auf zukünftigen Erfolg oder Misserfolg haben.
Unsere langjährige Expertise in diesem Bereich ermöglicht es uns speziell auf Ihre Situation zugeschnittene Gesellschaftsverträge und Beteiligungsverträge zu erarbeiten. Mit unserer Erfahrung entwerfen wir für Sie Verträge, die Problemlagen abdecken, die Ihnen vielleicht noch gar nicht bewusst sind. So bleibt Ihnen und Ihrem Unternehmen zukünftiger Ärger erspart.
Auch bei Unsicherheiten oder Fragen zu Ihren Verträgen helfen wir Ihnen natürlich diese kritisch zu prüfen und zu überarbeiten.
Bei der Gründung die richtige Gesellschaftsform zu wählen und wesentliche vertragliche Regelungen zu treffen ist entscheidend für den Erfolg des Unternehmens.
Je nach Interessenlage kommen vor allem in Frage:
- Das klassische inhabergeführte Einzelunternehmen
- GmbH – Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- GmbH & Co. KG – Kommanditgesellschaft mit einer GmbH, statt einer natürlichen Person als haftendem Komplementär
- UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts und OHG – Offene Handels- Gesellschaft
- AG – Aktiengesellschaft
Wir beraten Sie auch zu Stiftungen oder stillen Beteiligungen. Dort und vor allem auch für Vereine, Genossenschaften und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH’s) spielt die Frage der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO) eine immer wichtigere Rolle. Nur eine gemeinnützige Gesellschaft kann Spenden gegen Steuervergünstigungen ermöglichende Spendenquittungen entgegennehmen. Gemeinnützige Rechtsformen sind zusätzlich dafür prädestiniert, öffentliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Unterschieden wird bei der Rechtsform grundsätzlich zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften steht die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter*innen im Vordergrund. Bei Personengesellschaften hingegen die persönliche, vor allem auch haftungsrechtliche Beteiligung am Unternehmen.
Lassen Sie sich von uns beraten:
- um den sicheren Fortbestand Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
- um die persönlichen Haftungsrisiken der Gesellschafter*innen gering zu halten.
Gesellschaftsrecht kann auf den ersten Blick einschüchternd und unübersichtlich wirken.
Mit uns behalten Sie den Überblick!
Die persönliche Haftung einzelner Gesellschafter*innen genau zu regeln und unserer Mandantschaft transparent zu erklären ist uns ein großes Anliegen. Hier bestehen – zurecht – häufig die größten Sorgen bei Beginn einer neuen Unternehmung.
Wir beraten Sie verständlich und erarbeiten mit Ihnen eine Lösung, die Ihnen den größtmöglichen Schutz bei gleichzeitigem Erreichen Ihrer unternehmerischen Ziele ermöglicht. Von der Wahl der Gesellschaftsform, bis zur Formulierung einzelner Klauseln stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie stets die Kontrolle über Ihre unternehmerischen und persönlichen Verhältnisse behalten.
Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, das über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens Auskunft gibt. Wesentliche Informationen, wie Jahresabschlüsse und Bilanzen, werden hier veröffentlicht und können über den Handelsregisterauszug durch jede*n eingesehen werden. Bei beinahe allen Gründungen ist die Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister verpflichtend. Die Eintragung selbst wird durch ein Notariat durchgeführt. Nachdem hier alle Dokumente beglaubigt und der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals erbracht wurde, können die Unterlagen an das Registergericht übermittelt werden. Auch dies wird durch das Notariat durchgeführt. Sie können an dieser Stelle von unserer langjährigen Kooperation mit verschiedenen Notarinnen und Notaren profitieren.
Auch interessant: Im Geschäftsverkehr dürfen nur im Handelsregister eingetragene Firmen ihren Firmennamen verwenden. Der Firmenname erhält zudem nach Eintragung einen Schutz gegenüber ähnlich lautenden Firmennamen in der Region.
Hier liegt eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei und das ist auch gut so. Denn nach der Wahl der passenden Gesellschaftsform geht es häufig erst richtig los. Rund um den Gesellschaftsvertrag, beziehungsweise die Satzung, strukturiert sich die gesamte Organisation Ihrer Gesellschaft. Hier ist eine kompetente Beratung, die auch Kleinigkeiten nicht außer Acht lässt, sehr wichtig. Diese Regelungen haben großen Einfluss auf die Tätigkeit Ihrer Gesellschaft:
Wie ist die Verteilung des Einflusses zwischen Gesellschafter*innen- und Managerebene?
Wie werden Gewinne und wie Risiken aufgeteilt?
In diesem Vertrag werden die zentralen Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschafter*innen festgelegt. Das heißt auch, dass schon hier möglichst eindeutige Regelungen, im Zweifel auch für mögliche spätere Konflikte, gefunden werden müssen. So kann späteren Enttäuschungen und bösen Überraschungen vorgebeugt werden. Unser Anspruch ist es, dass unsere Beratung zu einem Vertrag führt, der bei allen Beteiligten das gute Gefühl weckt, sicher und bedenkenlos Ihrer angestrebten Beteiligung entgegensehen zu können.
Die Funktionen von Geschäftsführer*innen in GmbH‘s und Vorständen in AG´s sind ebenso vielfältig, wie verantwortungsvoll. Von der Leitung, über die Vertretung, bis zur Repräsentation des Unternehmens nach außen, sind ihre Kompetenzen gefragt.
Weil Sie also entscheidenden Anteil an der Entwicklung einer Gesellschaft haben, ist die genaue Festlegung ihrer Rechte, Pflichten und Zielvorgaben sowohl für die Vorstände und Geschäftsführer*innen selbst, als auch für die Aktionäre und Gesellschafter*innen, insbesondere auch die Aufsichtsorgane (Aufsichtsräte und Beiräte) von so großem Interesse. Zu diesem Zweck sollte zwingend ein spezieller Anstellungsvertrag geschlossen werden.
Auch hierbei kann eine Anwältin oder ein Anwalt für Gesellschaftsrecht Ihnen einiges an Kummer und Arbeit ersparen. Insbesondere, da sich Aufgabenbereiche und Ansprüche an Vorstände und Geschäftsführer*innen je nach Unternehmensgröße, Branche und Gesellschaftsstruktur zum Teil stark unterscheiden. Das eine Muster für den Anstellungsvertrag gibt es also nicht. Oftmals verstecken sich in Musterverträgen Regelungen die Ihren Interessen widersprechen. Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Vertrag für Ihre Geschäftsführung zu entwerfen!
Hierbei bringen wir, soweit dieses gewünscht ist, die Interessen der jeweiligen Gesellschaft und der Leitungsorgane in einen angemessenen Einklang, nicht zuletzt durch die Beratung hinsichtlich von Vermögenshaftpflichtversicherungen, vorliegend speziell auch D&O-Versicherungen (Directors and Officers Versicherung) genannt.
Ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen ist kein Einkauf im Supermarkt. Bei Erwerb oder Veräußerung eines Unternehmens muss das Geschäft aus wirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Sicht geprüft werden.
Hierbei fällt häufig der Begriff Asset Deal – Doch was ist ein Asset Deal eigentlich? Rechte, Pflichten und Vermögenswerte eines Unternehmens gehören einer/m Inhaber*in. Inhaberin eines Unternehmens kann beispielsweise eine GmbH oder eine AG sein. Der/die Inhaber*in ist Rechtsträger*in des Unternehmens. Soll nun das entsprechende Unternehmen erworben werden, kann dies im Wege eines Asset Deals geschehen, bei dem das Vermögen des/der Rechtsträger*in (also alle Aktiva und Passiva der entsprechenden GmbH oder AG) vollständig durch die kaufende Person oder Gesellschaft erworben wird. Anders als beim sogenannten Share Deal (hier wird über den Kauf von Anteilen der Besitz an einem Unternehmen erworben), wird in diesem Fall also das gesamte Vermögen des/der Rechteinhaber*in erworben.
Welche Formvorschriften und welche Haftungsrisiken bei Asset Deal und Share Deal für Sie bestehen, erklären wir Ihnen gerne. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Gesellschaftsrecht ist hierfür die beste Anlaufstelle!
Bei einem Streit zwischen Gesellschafter*innen und bei Konflikten mit dem Management eines Unternehmens kann es leicht passieren, dass es am Ende nur Verlierer*innen gibt. Damit das nicht passiert, sollten Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Gesellschaftsrecht einschalten – am besten bevor die Lage endgültig eskaliert. Diese Konflikte sind mitunter für einzelne Beteiligte oder das Unternehmen existenzbedrohend. Deshalb ist es entscheidend, hier schnell und auf einer rechtssicheren Grundlage zu handeln.
Egal, ob es zu einer einvernehmlichen Lösung, einer Mediation oder einem Ausscheiden (freiwillig oder erzwungen) von Gesellschafter*innen oder Geschäftsführer*innen kommt: Sichern Sie die nötigen Schritte juristisch ab und bereiten Sie sich gut vor!
Auch die Frage nach einer veränderten Geschäftsordnung, im Anschluss an die Lösung eines Konfliktes, kann bedenkenswert sein, um vergleichbare Streitigkeiten zukünftig zu vermeiden. Damit Sie auch bei Konflikten und Störungen im Betrieb schnell wieder Ruhe und Planungssicherheit gewinnen, wenden Sie sich an unsere Expert*innen für Gesellschaftsrecht!
Auch untereinander können Gesellschaften in Konflikt geraten. Wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten gibt es verschiedene Lösungswege – einvernehmlich oder nicht.
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung oder verhandeln für Sie eine außergerichtliche Lösung. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen Vorteile Ihrer Gesellschafter*innen und Ihres Unternehmens gleichermaßen im Blick. Transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserer Mandantschaft ist hier wie in allen Bereichen unserer Kanzlei für uns selbstverständlich.
Befindet sich eine Gesellschaft in einer Krise ist zu prüfen, ob und wie weiter verfahren werden kann. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse stehen dabei im Vordergrund. Besteht bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung als Insolvenzgrund? Kann eine positive Fortführungsprognose gestellt werden, die die Fortführung rechtfertigt? Ist eine Sanierung außerhalb oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich und sinnvoll?
Für die Frage nach der Fortführung sind die persönlichen Fähigkeiten und Interessen der Inhaber*innen von großer Bedeutung.
Wird eine Gesellschaft schließlich aufgelöst, sind einige Formalien (zum Beispiel der sogenannte Gläubigeraufruf zur Einleitung des Sperrjahres bei GmbH`s) zu beachten. Auch bei einer Auflösung, häufig durch Liquidation, sind maßgeblich steuerliche Fragen zu berücksichtigen. Die rechtzeitige Prüfung und Vorbereitung einer Insolvenz ist sehr wichtig. Werden Fristen versäumt kann es zu einer Insolvenzverschleppung kommen. Die Insolvenzverschleppung ist nach deutschem Recht strafbar. Die Insolvenz stellt sich dabei als letztes aber keinesfalls immer schlechtestes Mittel der Beendigung einer Gesellschaft dar. Oft kann eine Gesellschaft in diesem Verfahren saniert und gerettet werden. Die Insolvenzordnung stellt zum Beispiel durch die sogenannte Eigeninsolvenz ein wirkungsvolles Sanierungsmittel bereit.
In jedem Fall sollte vor einer Insolvenz eine Vorbereitung des Unternehmens und der Gesellschafter*innen mit ihrem Vermögen erfolgen, um größere Schäden von den Gesellschaftern*innen oder Inhaber*innen abzuwenden.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei im Gesellschaftsrecht liegt inzwischen bei der Beratung, Organisation und Umsetzung der Unternehmensnachfolge vom kleinen Einzelunternehmen bis zur mittelständischen AG. Nicht nur Fragen einer legalen Steuervermeidung stehen im Vordergrund, sondern ebenso die Sicherung der Existenz von Unternehmen, insbesondere von Familienunternehmen.
Auch insoweit ist eine möglichst frühe Vorbereitung eines Unternehmens auf einen Wechsel der Generation oder der Inhaber*in überhaupt von entscheidender Bedeutung. So kann im Erbfall unter bestimmten Voraussetzungen die Begünstigung des Betriebsvermögens erreicht werden. Hierfür ist über vorhandene Reserven des Unternehmens, Kapitalkonten der Gesellschafter*innen und Rückstellungen des Unternehmens sorgfältig nachzudenken.
Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge stellen sich häufig umfassende Fragen des Erbrechtes, die mit beraten werden sollten, nicht zuletzt um eine gerechte Erbfolge herzustellen und Erbstreitigkeiten von vorn herein auszuschließen.
Häufig entsteht erst nach der Gründung eines Unternehmens das Bedürfnis nach Veränderung.
Sei es aus Haftungsgründen, aufgrund des Wachstums oder aus steuerlichen Gründen - die Änderung einer Rechtsform, zum Beispiel von einer GmbH zur AG als Vorbereitung eines Börsengangs oder von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH, um die Inhaberhaftung zu begrenzen, kann angezeigt sein.
Auch im Rahmen eines Unternehmensverkaufes kann eine sinnvolle Übernahme häufig durch steuerneutrale Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Umwandlungssteuergesetz umgesetzt werden. Durch Verschmelzung, Spaltung oder Ausgliederung von Unternehmen oder Unternehmensteilen finden sich häufig gute Lösungen, um Veränderungswünsche oder Unternehmenskaufverträge wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.