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Rechtsanwalt Dr. Thomas Grabig

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Dr. Thomas Grabig hat sein juristisches Studium und das Referendariat in Potsdam und Berlin absolviert. Anschließend hat er bei Prof. Dr. Wandtke an der Humboldt-Universität zu Berlin auf dem Gebiet des Urheberrechts zum Thema „Die Bestimmung einer weiteren angemessenen Beteiligung in gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträgen nach § 32 a Abs. 4 UrhG“ promoviert.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Grabig

Seit 2003 war Herr Dr. Grabig zunächst für mehrere Jahre in den Wirtschaftsrechtskanzleien Preu Bohlig & Partner sowie Franz & Schulkamp tätig. Schwerpunkte seiner Rechtsanwaltstätigkeit waren dabei zunächst neben dem Haftungsrecht der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht. Später widmete sich Rechtsanwalt Dr. Grabig vertieft den immobiliennahen Rechtsgebieten und war insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Baurecht und WEG-Recht tätig. Rechtsanwalt Dr. Grabig ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Seit 2014 berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Grabig die Mandant*innen bei HDMW vorwiegend auf den Gebieten des privaten Bau- und Architektenrechts, des Mietrechts, des WEG- und Bauträgerrechts, des Maklerrechts sowie im gewerblichen Rechtsschutz.